‘In Blau auf silbernem Dreiberg
drei goldene Kornähren’
Die goldenen Kornähren
stehen symbolisch für den
landwirtschaftlichen
Charakter der Gemeinde,
während die Farben Blau
und Silber auf die frühere
Zugehörigkeit zur Kurpfalz
hinweisen.
Schultheiße, Vögte, Bürgermeister
Eine kurpfälzische Landgemeinde wie Stebbach besaß schon in früheren
Jahrhunderten eine eingeschränkte örtliche Selbstverwaltung. Seit Alters her
setzte die Grund- oder Landesherrschaft dazu eine Person ihres Vertrauens
ein, die die Einhaltung der auf den Dörfern geltenden Dorfordnungen
überwachte und nötigenfalls auch durchsetzte. Dieses wichtige und bedeu-
tungsvolle Amt zwischen den Bürgern und der Herrschaft bekleidete der
Schultheiß - später wechselte die Amtsbezeichnung auf Vogt. Bei der
Durchführung seiner Aufgaben stand ihm das aus den gewählten Gerichts-
verwandten bestehende Ortsgericht zur Seite. Der Schultheiß war selbst ein
Glied der Gemeinde und hatte darauf zu achten, dass die Dorfbevölkerung
ihren Pflichten nachkam; er verkündete die Anordnungen der Grundherr-
schaft, war in deren Abwesenheit mit der niederen Gerichtsbarkeit betraut
und überwachte die Amtsführung der beiden Bürgermeister, die in damaliger
Zeit als Rechnungsführer fungierten. Ein Mitglied des Ortsgericht bekleidete
das Amt des Anwalts. Er musste ein rechtskundiger und wortgewandter Mann
sein, denn er hatte einem Beschuldigten vor dem Ruggericht beizustehen.
Zur Verhandlung kamen Beleidigungen, Verleumdungen, Raufereien, Feld-
oder Waldfrevel und andere kleinere Gesetzesübertretungen.
Liste der Schultheiße und Vögte von Stebbach:
Hans Hertle (um 1500), Johann Michael Decker (um 1547), Laux Göller (um
1570); Claus Repp ( um 1585); Erasmus Göller (um 1588), Marx Kärcher
(um 1603), Hanns Repp (um 1615), Johann Hertle (1635 und 1656 ...),
Johann Philipp Voltz (1661 und 1678 ...), Johann Michael Weickum ( ... 1685
...), Johann Jacob Weickum (1689-1703), Christoph Beck (1703-1723),
Simon Brian (1723-1736), Johann Jakob Lörtz (1736-1763), Konrad Maag
(1763-1788) Carl August Finck (1788-1808, dann bis 1812 Vogt), Johann
Georg Beck (1812-1828), Wilhelm Brian (1828-1830), Wilhelm Burkhard
(1830-1832).
Seit 1832 heißen die Ortsvorsteher in den nun badischen Gemeinden
‘Bürgermeister’. Zur Beratung und Beschlussfassung wurde dem gewählten
Bürgermeister schon damals ein Gemeinderatsgremium zur Seite gestellt.
Der Bürgermeister hatte als ausführendes Gemeindeorgan Gesetze zu
verkünden und auch zu vollziehen, er hatte das Gemeindevermögen zu
verwalten, und er war Vorsitzender des Gemeinderats. Außerdem übernahm
er die Aufsicht über die Ortspolizei und war
befugt, kleinere Strafen selbst auszusprechen.
Die Bürgermeister in Baden-Württemberg (seit
1952) sind Vorsitzende des Gemeinderates und
Leiter der Gemeindeverwaltung. Sie vertreten
die Gemeinde nach außen. Ihre Amtszeit
beträgt acht Jahre.
Liste der Bürgermeister von Stebbach:
Wilhelm Burkhard (1832-1841), Wilhelm Brian
(1841-1851), Johann Georg Beck
(1851-1868),
Georg Weickum (1868-1888), Jakob Burkhard
(1888-1922), Adam Friedrich (1922-1924),
Alfred Hildenbrand (1924-1933), Fritz Geiger
(1933-1945), Willi Klein (1945), Jakob Kilwy
(1945-1966), Wilhelm Ziegler (1966-1973).
Seit der Eingemeindung nach Gemmingen:
Werner Reiner (1974-2001) und Timo Wolf (seit
2001)
Bürgermeister Wilhelm Ziegler
und Bürgermeister Jakob Kilwy